Die Arglist beim Immobilienkauf ist ein ernstzunehmendes Thema, da Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen bei solchen Transaktionen von entscheidender Bedeutung sind. Der Kauf einer Immobilie beinhaltet in der Regel große Summen und langfristige Schulden bei der Bank, weshalb es für Käufer besonders wichtig ist, die Seriosität des Verkäufers zu kennen. Auf der anderen Seite birgt auch der Verkäufer Risiken, da er unter Umständen für Renovierungskosten haften muss, wenn er Mängel arglistig verschweigt.
Die juristische Definition von Arglist ist nicht gesetzlich festgelegt, aber Gerichte haben Kriterien entwickelt, um arglistiges Verschweigen von Mängeln zu bestimmen. Dazu gehören das Wissen des Verkäufers über einen Mangel, die Bedeutung des Mangels für den Kaufvertrag und das Verschweigen des Mangels trotz Kenntnis. Bei einem arglistigen Verschweigen von Mängeln müssen bestimmte Merkmale erfüllt sein, damit rechtliche Schritte eingeleitet werden können.
Die Rechtsfolgen des arglistigen Verschweigens können Schadensersatzansprüche und ein Rücktritt vom Kaufvertrag sein. Eine im notariellen Vertrag vereinbarte Gewährleistungsausschlussklausel wird unwirksam, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden. Bei entdeckten Mängeln muss der Verkäufer für die Beseitigungskosten aufkommen, und im schlimmsten Fall kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und die Kaufsumme erstattet bekommen.
Beispiele für arglistiges Verschweigen sind:
1. Wasserschaden im Keller, der vor dem Verkauf nicht offengelegt wurde
2. Schimmelbefall in der Wohnung, der vor dem Kauf verheimlicht wurde
3. Mängel an der Heizungsanlage, die verschwiegen wurden
4. Undichte Stellen am Dach, die nicht erwähnt wurden
5. Elektrische Probleme im Haushalt, die nicht kommuniziert wurden
6. Probleme mit der Kanalisation, die vor dem Kauf nicht bekannt waren
7. Schäden am Fundament des Hauses, die arglistig verschwiegen wurden
8. Bauliche Mängel, die vor dem Kauf nicht offengelegt wurden
9. Asbestbelastung im Haus, die vor dem Kauf nicht erwähnt wurde
10. Giftige Stoffe im Boden des Grundstücks, die nicht kommuniziert wurden
11. Probleme mit der Isolierung des Hauses, die arglistig verschwiegen wurden
12. Befall mit Schädlingen, der vor dem Kauf nicht bekannt war
13. Einschränkungen im Bebauungsplan, die nicht offengelegt wurden
14. Altlasten auf dem Grundstück, die verschwiegen wurden
15. Konstruktionsfehler im Haus, die nicht erwähnt wurden
16. Undichte Fenster und Türen, die arglistig verschwiegen wurden
17. Feuchtigkeitsschäden im Haus, die vor dem Kauf nicht bekannt waren
18. Probleme mit der Wasserversorgung, die nicht offengelegt wurden
19. Mangelhafte Wärmedämmung, die arglistig verschwiegen wurde
20. Schäden an der Fassade des Hauses, die nicht kommuniziert wurden
21. Altbaulasten, die vor dem Kauf nicht offengelegt wurden
22. Gesundheitsgefährdende Stoffe im Gebäude, die verschwiegen wurden
23. Probleme mit der Hausverkabelung, die vor dem Kauf nicht bekannt waren
24. Schimmelbefall in der Wärmedämmung, der nicht erwähnt wurde
25. Heizungsprobleme, die arglistig verschwiegen wurden
26. Beschädigungen an der Außenfassade des Hauses, die nicht offengelegt wurden
27. Undichte Stellen am Mauerwerk, die vor dem Kauf nicht bekannt waren
28. Schäden an der Terrasse oder dem Balkon, die verschwiegen wurden
29. Probleme mit der Abwasserleitung, die arglistig verschwiegen wurden
30. Auffällige Risse im Gebäude, die vor dem Kauf nicht offengelegt wurden.