Wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie einen Feuchtigkeitsschaden entdeckt haben, stehen wir mit unserer Expertise an Ihrer Seite.

Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie nach dem Hauskauf einen Feuchtigkeitsschaden entdeckt haben.
Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:
- Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf;
- Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen;
- Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.
Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie versteckte Mängel gefunden haben. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.
Ihr Rechtsanwalt Constantin Wesser
Versteckte Mängel nach Hauskauf entdeckt - arglistige Täuschung
Wenn Sie nach dem Hauskauf Feuchtigkeit entdeckt haben kommt es darauf an, ob der Mangel nicht offensichtlich, das heißt versteckt war und ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Oftmals werden Feuchtigkeitsschäden einfach übergestrichen, ohne die Ursache zu beseitigen. Soweit entdeckt, werden Feuchtigkeitsschäden auch verharmlost, etwa indem auf eine leicht zu behebende Ursache verwiesen wird. Das sind bspw. angeblich undichte Kellerfenster oder das angeblich falsche Heiz- und Lüftverhalten der Mieter. Dabei sind oftmals die Fenster falsch eingesetzt oder die Gebäudeabdichtung bestehend aus angepassten wasserführenden Schichten um das Haus, einer Perimeterdämmung und Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit sind verwittert oder nicht mehr vorhanden. Die Behebung dieser Mängel kann sehr schnell viel Geld kosten, was der Verkäufer im Falle der Täuschung oder leichtfertigen Verharmlosung der Schadensursache oftmals zu ersetzen hat.
Wenn Sie Feuchtigkeit nach dem Immobilienkauf / Hauskauf entdeckt haben
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.
So kommen Sie zu Ihrem Recht
01 Kontakt
Treten Sie mit uns über das
Telefon, per
E-Mail oder unser
Formular
in Kontakt.
02 Erstgespräch
Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Hendrik Jürgens ein kostenloses Erstgespräch, in welchem er ihnen eine erste Rückmeldung gibt.
03 Mandant
Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten und beraten dürfen, kommt es zu einem Mandat.
Fall kostenlos prüfen lassen
Für eine schnelle, kostenlose Prüfung füllen Sie jetzt unser Formular aus!
Unsere Versprechen für Sie:
- Keine Kosten für das Erstgespräch
- Alle Felder optional
- Ihre Daten werden nur für das Erstgerpäch genutzt (keine Mailingliste!)
- Durch die Beantwortung aller Fragen gewährleisten Sie eine umfassende Prüfung
- garantierte Kontaktaufnahme für einen Telefontermin, wenn Sie Ihren Namen und Telefonnummer hinterlassen
- Datenschutzrichtlinie
Senden Sie uns Ihren Fall und Herr Rechtsanwalt Jürgens Kontaktiert Sie
Wie wir Ihre Rechte geltend machen:
Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte im Immobilienkaufrecht, wenn Sie nach dem Hauskauf einen Feuchtigkeitsschaden entdeckt haben.




