Feuchtigkeitsschäden

Wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie einen Feuchtigkeitsschaden entdeckt haben, stehen wir mit unserer Expertise an Ihrer Seite.


Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie nach dem Hauskauf einen Feuchtigkeitsschaden entdeckt haben.


Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht

Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:


  • Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf;
  • Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen;
  • Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.


Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie versteckte Mängel gefunden haben. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.


Ihr Rechtsanwalt Constantin Wesser


Kostenlose Mandatsanfrage 0421 - 2238 45 23 info@juergens-mehrtens.de

Versteckte Mängel nach Hauskauf entdeckt - arglistige Täuschung


Wenn Sie nach dem Hauskauf Feuchtigkeit entdeckt haben kommt es darauf an, ob der Mangel nicht offensichtlich, das heißt versteckt war und ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Oftmals werden Feuchtigkeitsschäden einfach übergestrichen, ohne die Ursache zu beseitigen. Soweit entdeckt, werden Feuchtigkeitsschäden auch verharmlost, etwa indem auf eine leicht zu behebende Ursache verwiesen wird. Das sind bspw. angeblich undichte Kellerfenster oder das angeblich falsche Heiz- und Lüftverhalten der Mieter. Dabei sind oftmals die Fenster falsch eingesetzt oder die Gebäudeabdichtung bestehend aus angepassten wasserführenden Schichten um das Haus, einer Perimeterdämmung und Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit sind verwittert oder nicht mehr vorhanden. Die Behebung dieser Mängel kann sehr schnell viel Geld kosten, was der Verkäufer im Falle der Täuschung oder leichtfertigen Verharmlosung der Schadensursache oftmals zu ersetzen hat.

Weitere Mängel gefunden?

Wenn Sie Feuchtigkeit nach dem Immobilienkauf / Hauskauf entdeckt haben


Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.

Weitere Mängel gefunden?

So kommen Sie zu Ihrem Recht

01 Kontakt

Treten Sie mit uns über das Telefon, per E-Mail oder unser Formular in Kontakt.

02 Erstgespräch

Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Hendrik Jürgens ein kostenloses Erstgespräch, in welchem er ihnen eine erste Rückmeldung gibt.

03 Mandant

Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten und beraten dürfen, kommt es zu einem Mandat.

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Wie wir Ihre Rechte geltend machen:

  • Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:


    1.

    Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?


    2.

    Wurden Sie arglistig getäuscht? 


    3.

    Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?



    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.



  • Ermittlung des Sachverhalts

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per Email begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:


    1.

    Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.


    2.

    Den notariellen Kaufvertrag.


    3.

    Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).


    4.

    Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.



    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

  • Minderung, Schadensersatz und Rücktritt

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:


    1.

    Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,


    2.

    soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,


    3.

    Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.



    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

  • Die Kosten unserer Beauftragung

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:


    1. 

    Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,


    2.

    Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,


    3.

    bereits früh können wir Sie vollständig  über das Kostenrisiko aufklären,


    4.

    da jede Gebühr in der Angelegenheit nur   einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.



    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.


 Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte im Immobilienkaufrecht, wenn Sie nach dem Hauskauf einen Feuchtigkeitsschaden entdeckt haben.

Die Beklagten haben die Feuchtigkeitsschäden bestritten
14. März 2024
1. Beim Verkauf einer Immobilie, die in einen Nachlass fällt, gelten für die Erben keine höheren Anforderungen als für andere Verkäufer. Sie haften nur bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. 2. Für die Feststellung von Arglist ist ein Maß an persönlicher Gewissheit erforderlich, welches Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen. 3. Die Berufung der Kläger wurde zurückgewiesen, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für Arglist der Beklagten festgestellt werden konnten.
Feuchter Keller: Aufklärungspflicht beim Hauskauf
von Hendrik Jürgens 14. März 2024
Dieses Urteil des OLG Brandenburg behandelt die Frage des arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeit in den Kelleraußenwänden eines Wohnhauses beim Verkauf. Es wird festgestellt, dass Feuchtigkeit im Keller ein Sachmangel darstellen kann, insbesondere wenn die Nutzung des Kellers als Wohnraum beeinträchtigt wird. Der Verkäufer muss den Mangel offenlegen, andernfalls kann dies als arglistiges Verschweigen gewertet werden. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte den Mangel der Feuchtigkeit im Keller arglistig verschwiegen, da er selbst Maßnahmen zur Beseitigung der Feuchtigkeit durchgeführt hat, dies jedoch den Klägern nicht mitgeteilt hat. Die Kläger werden daher zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, wobei die Kosten für die Herstellung der Horizontal- und Vertikalsperre sowie vorgerichtliche Anwalts- und Sachverständigenkosten berücksichtigt werden. Die Berufung des Beklagten hat nur hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Ansprüche teilweise Erfolg.
Feuchtigkeitsschaden Wand
von Hendrik Jürgens 14. März 2024
Bei älteren Gebäuden muss der Käufer nicht mit einer extremen Durchfeuchtung der Kellerwände rechnen, insbesondere wenn kurz zuvor Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, die einen trockenen Eindruck vermitteln. Verkäufer haben eine Aufklärungspflicht über bekannte Feuchtigkeitsschäden und durchgeführte Renovierungsarbeiten, auch wenn diese optisch nicht erkennbar sind, da dies für den Kaufentschluss maßgeblich ist. Die Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden, die bekannt sind, stellt arglistiges Verhalten dar und berechtigt den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags. Der Mangel durch Feuchtigkeit in den Kellerwänden stellt ein wesentliches Kriterium für den Kaufentschluss dar, insbesondere wenn der Käufer den Keller für spezielle Zwecke nutzen möchte.
Schadensersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlange
von Hendrik Jürgens 14. März 2024
Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 I BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. BGH, Urteil vom 23.01.2008 – VIII ZR 246/06
Wenn Sie beim Kauf einer Immobilie auf Mängel wie Schimmelbefall, Wasserschäden oder Feuchtigkeit
von Hendrik Jürgens 14. März 2024
Die wichtigsten Beschwerden der Käufer von Wohnungen oder Häusern aus meiner Praxis betrafen folgende Mängel: nasse Wände und Schimmel in der Wohnung, Schimmelbefall im Keller, Wand feucht Schimmel, Wand grüner Schimmel, Wand nass Schimmel, nasse Wand Schimmel, Schimmelbefall in Wohnung, Schimmelbefall Wand, feuchte Wände Schimmel. Wasserschaden Wohnung wer zahlt, Rohrbruch Wasserschaden, Schimmel durch Wasserschaden, Schimmel nach Wasserschaden, Schimmel Wasserschaden, Wasserschaden wer zahlt, Rohrbruch was tun, Wasserschaden im Keller, Wasserschaden was tun, Wohnung Wasserschaden. hohe Luftfeuchtigkeit Keller, Keller Feuchtigkeit was tun, feuchte kellerwände was tun, Feuchtigkeit im Keller was tun, Keller feucht Altbau, Keller feucht durch Grundwasser, Keller feucht was tun, feuchte kellerwände, Keller zu feucht, feuchte im Keller.
Feuchtigkeitsschaden
von Hendrik Jürgens 16. November 2021
Besteht arglistiges Verschweigen vonseiten des Verkäufers, wenn das Haus schon beim Verkauf mit Schimmel belastet ist?
Feuchter Keller
von Hendrik Jürgens 5. November 2021
Ist ein feuchter Keller offenbarungspflichtig und das Verschweigen des Mangels Arglist?
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