Brandschaden beim Haus- oder Immobilienkauf verschwiegen? So sollten Sie handeln

Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie nach dem Immobilienkauf Brandschaden entdeckt haben.
Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:
- Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf;
- Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen;
- Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.
Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie versteckte Mängel gefunden haben. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.
Ihr Rechtsanwalt Constantin Wesser
Versteckte Mängel beim Hauskauf - Brandschäden
Brandschäden werden oftmals beim Immobilienkauf verschwiegen, indem sie ungenügend saniert wurden. Dabei werden verkohlte Balken oftmals nicht mit ausgetauscht, wenn es statisch nicht unbedingt notwendig ist. Anschließend liegen diese brandgeschädigten Bauteile unter einer Verkleidung, in der Zwischendecke oder im Dachstuhl. Dabei sind sie für einen späteren Ausbau nicht mehr belastbar genug oder würden bei einem erneuten Brand nicht mehr lange genug standhalten. Soweit der Hauskäufer nach einen verdeckten Brandschaden entdeckt, muss recherchiert werden, wann der Brand stattgefunden hat. Darüber hinaus ermitteln wir den Ihnen zustehenden Anspruch, entweder anhand einer Kaufpreisminderung oder auf Grundlage der Instandsetzungskosten. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt in Betracht.
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.
So kommen Sie zu Ihrem Recht
01 Kontakt
Treten Sie mit uns über das
Telefon, per
E-Mail oder unser
Formular
in Kontakt.
02 Erstgespräch
Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Hendrik Jürgens ein kostenloses Erstgespräch, in welchem er ihnen eine erste Rückmeldung gibt.
03 Mandant
Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten und beraten dürfen, kommt es zu einem Mandat.
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Unsere Versprechen für Sie:
- Keine Kosten für das Erstgespräch
- Alle Felder optional
- Ihre Daten werden nur für das Erstgerpäch genutzt (keine Mailingliste!)
- Durch die Beantwortung aller Fragen gewährleisten Sie eine umfassende Prüfung
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Wie wir Ihre Rechte geltend machen:
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