fehlende Baugenehmigungen

Ihr erfahrener Partner bei fehlender Baugenehmigung nach dem Haus- oder Immobilienkauf: Rechtliche Expertise, die Ihre Investition schützt.

Wenn Sie nach dem Immobilienkauf das Fehlen einer Baugenehmigung entdeckt haben, stehen wir an Ihrer Seite.


Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie nach dem Hauskauf das Fehlen einer Baugenehmigung entdeckt haben.


Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht


Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:


  • Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf;
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Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie versteckte Mängel gefunden haben. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.


Ihr Rechtsanwalt Constantin Wesser

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Oftmals werden Veränderungen an der Immobilie durchgeführt, die hätten genehmigt oder angezeigt werden müssen. Die Einhaltung von Brandschutzregelungen ist dabei ein zentraler Punkt, wenn etwa ein Dachbodenausbau oder der Umbau des Kellers zu Wohnfläche angestrebt wird. Aber auch Anbauten, wie Gauben, Wintergärten, Carports und Garagen können genehmigungspflichtig sein. Der Verkäufer hätte wissen können, dass er vorher sein Vorhaben mit der Baubehörde hätte abstimmen müssen. Die daraus entstehenden Schäden, die Kosten des Umbaus oder der Nachgenehmigung, die Wertminderung können Sie oftmals ersetzt verlangen.

Weitere Mängel gefunden?

Aufgrund des üblicherweise vereinbarten Gewährleistungsausschlusses im notariellen Kaufvertrag führt der Weg zu Schadensersatzansprüchen in der Regel über den Nachweis der arglistigen Täuschung bei dem Verkauf der Immobilie. Da Wohnflächenangaben in der Regel nicht in den notariellen Kaufvertrag übernommen werden, muss der Mangel der fehlenden Baugenehmigung über den Nachweis der Arglist bei der Wohnungsbesichtigung erfolgen. Hier gibt es eine stark auf den Einzelfall zugeschnittene Anzahl wichtiger Entscheidungen der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs, wann der Verkäufer darauf vertrauen durfte, ohne Baugenehmigung zu bauen und wann er hätte erkennen können und müssen, dass es einer Baugenehmigung bedarf. Anhand der Besprechung Ihres individuellen Falles können wir schon im Vorfeld Ihre Chancen einschätzen.


Weitere Mängel gefunden?

Soweit Ihnen versteckte Mängel vom Verkäufer nicht mitgeteilt wurden, können Sie die üblichen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertragsrecht gegen den Verkäufer geltend machen. Ihn schützt dann der üblicherweise vereinbarte Gewährleistungsausschluss aus dem notariellen Kaufvertrag nicht mehr. Ein arglistiges Verschweigen liegt immer schon dann vor, wenn der Verkäufer den versteckten Mangel kannte und Ihnen das nicht mitteilte, obwohl er sich zumindest hätte denken können, dass Sie den Kaufvertrag bei Kenntnis des Mangels nicht zu den gleichen Bedingungen geschlossen hätten.

Weitere Mängel gefunden?

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 Unsere aktuellen Artikel als Rechtsanwälte im Immobilienkaufrecht, wenn Sie nach dem Hauskauf das Fehlen einer Baugenehmigung entdeckt haben. 

Arglistige Täuschung des Grundstücksverkäufers: Verschweigen  bei negativer Bodenbegutachtung
von Hendrik Jürgens 18. April 2024
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei einem arglistigen Verhalten des Grundstücksverkäufers die sekundäre Darlegungslast eine bedeutende Rolle spielt. Es ist nicht ausreichend, dass der Käufer die Möglichkeit hatte, sich selbst über mögliche Mängel zu informieren, sondern der Verkäufer hat die Pflicht, offensichtliche Mängel offenzulegen. Besonders hohe Anforderungen gelten, wenn Unterlagen übergeben werden, die Angaben zur Mangelhaftigkeit enthalten, ohne dass der Käufer darauf hingewiesen wird. Es ist wichtig, die Umstände in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise konkret zu klären, um die Arglist des Verkäufers zu bestimmen. Dieser Fall zeigt, dass eine sorgfältige Prüfung und Aufklärung über mögliche Mängel beim Immobilienerwerb unerlässlich ist.
Anfechtung eines Hauskaufvertrags wegen verschwiegener Asbestbelastung
von Hendrik Jürgens 18. April 2024
Hauskaufvertrag, arglistige Täuschung, Asbestbelastung, Geruchsproblematik, Rücktritt vom Kaufvertrag, Annahmeverzug, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 444 BGB, § 346 BGB, § 437 BGB, § 280 BGB, § 311 BGB, §§ 293 ff. BGB Aus den Informationen geht hervor, dass die Kläger erfolgreich einen Rücktritt vom Hauskaufvertrag aufgrund der arglistigen Täuschung der Beklagten hinsichtlich der Asbestbelastung und Geruchsproblematik durchgesetzt haben. Das Gericht hat verschiedene Bestimmungen des BGB angewendet, um den Klägern Recht zu geben und die Beklagten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu zwingen. Das Urteil basiert auf einer gründlichen Analyse der Sachlage und der relevanten Gesetze.
Der BGH entscheidet über Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Immobilienkauf: Fall V ZR 186/18
von Hendrik Jürgens 18. April 2024
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs und zeigt, dass bei arglistiger Täuschung und Sachmängeln die Verkäufer haftbar gemacht werden können, auch nach dem Vertragsabschluss. Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Grundgesetzes (GG) regeln die Verletzung des rechtlichen Gehörs und die Haftung bei arglistiger Täuschung bei Immobiliengeschäften. Es ist ratsam, im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten rund um Immobiliengeschäfte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu wahren und gegebenenfalls durchzusetzen.
Schadensersatz bei Grundstückskauf: Altlastenverdacht und Offenbarungspflicht (OLG München)
von Hendrik Jürgens 18. April 2024
Der Verkäufer eines Grundstücks hat nicht nur Erkenntnisse über eine vorliegende Kontaminierung des Bodens, sondern auch Kenntnisse über Umstände, die den Verdacht einer Kontaminierung begründen können, zu offenbaren. Ein solcher Umstand ist die Tatsache, dass Materialien wie Gleisschotter, Asphalt, Metall u.ä. auf dem Grundstück verfüllt worden sind. Altlastenverdacht, Arglist, Verfüllmaterial, Kaufpreis, Kaufvertrag, Kenntnis, Schadensersatz, Vorsatz, Zurückbehaltungsrecht, Grundstück
 Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen: Schadensersatzansprüche und Grunderwerbssteuer
von Hendrik Jürgens 26. März 2024
Der Verkäufer einer Immobilie handelt arglistig, wenn er ein konkretes Wissen über einen Schädlingsbefall im Fachwerkgebäude zurückhält, während er dem Käufer nur einen Mangelverdacht durch die Besichtigung ermöglicht. Der Verkäufer schuldet dem Käufer die Erstattung der Grunderwerbsteuer nur gegen Abtretung des Anspruchs auf Rückerstattung. Der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zugunsten des Schadens durch den Schädlingsbefall, sowie auf Ersatz der angefallenen Erwerbskosten. Der Beklagte kann sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, da er den Schädlingsbefall arglistig verschwiegen hat.)
Arglistiges Verschweigen im Grundstückskaufvertrag: LG Kleve entscheidet über Schadenersatzforderung
von Hendrik Jürgens 26. März 2024
Grundstückskaufvertrag, Rücktritt, Sachmangel, Wochenendhausgebiet, dauerhaftes Wohnen, Bebauungsplan, Garage, Baurechtswidrigkeit, arglistiges Verschweigen. Klage dem Grunde nach gerechtfertigt, Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten wegen arglistiger Täuschung. Grundstückskaufvertrag, Rücktritt, Sachmangel, Wochenendhausgebiet, dauerhaftes Wohnen, Bebauungsplan, Garage, Baurechtswidrigkeit, Normenkette: BGB §346, §347, §433, §437, §440, §444. Schlüsselwörter: Immobilienrecht, arglistiges Verschweigen, Grundstückskaufvertrag, Rückabwicklung. Real Estate Law, Fraudulent Concealment, Property Purchase Agreement, Rescission.
Schadensersatz, Kaufvertrag, Eventualvorsatz, Sachmangel, Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel
von Hendrik Jürgens 14. März 2024
Die Zusammenfassung des Urteils des OLG Saarbrücken vom 21.02.2018 - 2 U 24/17 lautet wie folgt: Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz in Bezug auf das Vorliegen eines Mangels voraus. Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen. Der Verkäufer muss gemäß seinem Kenntnisstand aufklären und sein konkretes Wissen nicht zurückhalten. Der Käufer kann Rechte wegen eines Mangels geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Beklagte arglistig gehandelt hat, indem er falsche Angaben zur fachgerechten Ausführung der Abdichtung und Drainage gemacht hat. Dies führte zur Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz und zur Feststellung der Einstandspflicht für weitere Schäden. Der Kläger war berechtigt, den Kaufpreis wegen
Feuchter Keller: Aufklärungspflicht beim Hauskauf
von Hendrik Jürgens 14. März 2024
Unsubstantiierte Behauptungen reichen nicht aus, um die Darlegungslast zu erfüllen. Parteien sollten ihre Vorwürfe genau und nachvollziehbar darlegen, um ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Es ist ratsam, sich mit den konkreten Anforderungen an die Darlegungslast auseinanderzusetzen, um die eigene Position bestmöglich zu vertreten. Die Bedeutung der korrekten Darlegung von Tatsachen und Rechtsgrundlagen in juristischen Streitigkeiten, vor allem bei Arglist im Zusammenhang mit Mängeln, sollte nicht unterschätzt werden.
Feuchter Keller: Aufklärungspflicht beim Hauskauf
von Hendrik Jürgens 14. März 2024
Dieses Urteil des OLG Brandenburg behandelt die Frage des arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeit in den Kelleraußenwänden eines Wohnhauses beim Verkauf. Es wird festgestellt, dass Feuchtigkeit im Keller ein Sachmangel darstellen kann, insbesondere wenn die Nutzung des Kellers als Wohnraum beeinträchtigt wird. Der Verkäufer muss den Mangel offenlegen, andernfalls kann dies als arglistiges Verschweigen gewertet werden. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte den Mangel der Feuchtigkeit im Keller arglistig verschwiegen, da er selbst Maßnahmen zur Beseitigung der Feuchtigkeit durchgeführt hat, dies jedoch den Klägern nicht mitgeteilt hat. Die Kläger werden daher zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, wobei die Kosten für die Herstellung der Horizontal- und Vertikalsperre sowie vorgerichtliche Anwalts- und Sachverständigenkosten berücksichtigt werden. Die Berufung des Beklagten hat nur hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Ansprüche teilweise Erfolg.
Grundstückskaufvertrag & Beschaffenheitsvereinbarung
von Hendrik Jürgens 14. März 2024
Eine Beschaffenheitsgarantie ist daher eine verbindliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, in der der Verkäufer bestimmte Eigenschaften oder Zustände der Immobilie garantiert. Diese Garantie überlagert in der Regel den Gewährleistungsausschluss und bedeutet, dass der Verkäufer für bestimmte Mängel oder Fehler haftet, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren. Es ist wichtig, dass alle vertraglichen Vereinbarungen und Beschreibungen im Kaufvertrag festgehalten werden, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Im Falle einer arglistigen Täuschung oder falschen Angaben des Verkäufers kann der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen und im schlimmsten Fall den Kaufvertrag rückabwickeln. Insgesamt zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs, wie wichtig es ist, dass Verkäufer ehrlich und transparent über den Zustand der Immobilie informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine Beschaffenheitsgarantie kann sowohl für Käufer als auch Verkäufe
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Wie wir Ihre Rechte geltend machen:

  • Ihr Anruf bei uns

    Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:


    1.

    Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?


    2.

    Wurden Sie arglistig getäuscht? 


    3.

    Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?



    Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.



  • Ermittlung des Sachverhalts

    In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per Email begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:


    1.

    Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.


    2.

    Den notariellen Kaufvertrag.


    3.

    Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).


    4.

    Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.



    Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.

  • Minderung, Schadensersatz und Rücktritt

    Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:


    1.

    Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,


    2.

    soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,


    3.

    Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.



    Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.

  • Die Kosten unserer Beauftragung

    Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:


    1. 

    Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,


    2.

    Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,


    3.

    bereits früh können wir Sie vollständig  über das Kostenrisiko aufklären,


    4.

    da jede Gebühr in der Angelegenheit nur   einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.



    Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.


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