Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:
Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie versteckte Mängel gefunden haben. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.
Ihr Rechtsanwalt Constantin Wesser
Oftmals werden Veränderungen an der Immobilie durchgeführt, die hätten genehmigt oder angezeigt werden müssen. Die Einhaltung von Brandschutzregelungen ist dabei ein zentraler Punkt, wenn etwa ein Dachbodenausbau oder der Umbau des Kellers zu Wohnfläche angestrebt wird. Aber auch Anbauten, wie Gauben, Wintergärten, Carports und Garagen können genehmigungspflichtig sein. Der Verkäufer hätte wissen können, dass er vorher sein Vorhaben mit der Baubehörde hätte abstimmen müssen. Die daraus entstehenden Schäden, die Kosten des Umbaus oder der Nachgenehmigung, die Wertminderung können Sie oftmals ersetzt verlangen.
Aufgrund des üblicherweise vereinbarten Gewährleistungsausschlusses im notariellen Kaufvertrag führt der Weg zu Schadensersatzansprüchen in der Regel über den Nachweis der arglistigen Täuschung bei dem Verkauf der Immobilie. Da Wohnflächenangaben in der Regel nicht in den notariellen Kaufvertrag übernommen werden, muss der Mangel der fehlenden Baugenehmigung über den Nachweis der Arglist bei der Wohnungsbesichtigung erfolgen. Hier gibt es eine stark auf den Einzelfall zugeschnittene Anzahl wichtiger Entscheidungen der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs, wann der Verkäufer darauf vertrauen durfte, ohne Baugenehmigung zu bauen und wann er hätte erkennen können und müssen, dass es einer Baugenehmigung bedarf. Anhand der Besprechung Ihres individuellen Falles können wir schon im Vorfeld Ihre Chancen einschätzen.
Soweit Ihnen versteckte Mängel vom Verkäufer nicht mitgeteilt wurden, können Sie die üblichen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertragsrecht gegen den Verkäufer geltend machen. Ihn schützt dann der üblicherweise vereinbarte Gewährleistungsausschluss aus dem notariellen Kaufvertrag nicht mehr. Ein arglistiges Verschweigen liegt immer schon dann vor, wenn der Verkäufer den versteckten Mangel kannte und Ihnen das nicht mitteilte, obwohl er sich zumindest hätte
denken können, dass Sie den Kaufvertrag bei Kenntnis des Mangels nicht zu den gleichen Bedingungen geschlossen hätten.
01 Kontakt
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Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Hendrik Jürgens ein kostenloses Erstgespräch, in welchem er ihnen eine erste Rückmeldung gibt.
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Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
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Für ein kostenloses Erstgespräch werden Sie bevorzugt zu mir durchgestellt. Dort qualifizieren wir Ihren Fall gemeinsam vor:
1.
Welche Mängel liegen bei Ihrer Immobilie vor?
2.
Wurden Sie arglistig getäuscht?
3.
Wann und wie haben Sie von den Mängeln an der Immobilie erfahren?
Sodann entscheiden wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
In einem Gespräch in unserer Kanzlei oder ganz bequem per Email begründen wir das Mandat. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
1.
Das Exposé oder das Immobilienangebot bei einem Kauf von Privat.
2.
Den notariellen Kaufvertrag.
3.
Eine Darstellung der Mängel (Fotos, Bauakte, Angebote von Handwerkern).
4.
Soweit vorhanden Schriftverkehr mit dem Verkäufer.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, fehlende Unterlagen zu besorgen. Wir können für Sie die Bauakte beantragen, Handwerker empfehlen oder einen Gutachter mit der Ermittlung Ihres Anspruchs beauftragen. Alle eingereichten Unterlagen können wir für uns einscannen und kopieren.
Noch während wir den Sachverhalt weiter aufklären beginnen wir bereits damit, Sie gegenüber dem Verkäufer, Behörden und Versicherungen zu vertreten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Folgendes:
1.
Anzeige der Vertretung gegenüber dem Verkäufer,
2.
soweit vorhanden Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
3.
Einholung gerichtlicher Hilfe für die Feststellung der Minderung des Kaufpreises, des Schadensersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Dabei achten wir darauf, die Umstände der arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf herauszustellen und genau vorzutragen.
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß der Tabelle zum RVG, dem Gesetz über die Vergütung der rechtsberatenden Berufe ab. Das hat folgende Vorteile:
1.
Ihre Kosten können bei Obsiegen bei dem Verkäufer geltend gemacht werden,
2.
Sie haben stets die Kontrolle über die anfallenden Gebühren über im Internet frei verfügbare Kostenrechner,
3.
bereits früh können wir Sie vollständig über das Kostenrisiko aufklären,
4.
da jede Gebühr in der Angelegenheit nur einmal anfällt, können Sie uns jederzeit erneut kontaktieren , ohne weitere Kosten auszulösen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
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