Ihre verlässlichen Partner, wenn Sie beim Immobilienkauf arglistig getäuscht wurden.
Unsere jahrelange Expertise unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Verkäufer, der Sie beim Kauf Ihrer Immobilie arglistig getäuscht hat.

Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie Ihre Immobilie zurückgeben möchten
Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienkaufrecht
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus jährlich über 100 Fällen zum Immobilienkaufrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt:
- Erste Einordnung Ihres Falles durch im Immobilienkaufrecht erfahrene Mitarbeiter direkt bei Ihrem ersten Anruf;
- Erörterung, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen;
- Vereinbarung eines zeitnahen kostenlosen Erstgesprächs mit mir persönlich.
Lesen Sie unten weitere Informationen, wenn Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie versteckte Mängel gefunden haben. Füllen Sie gerne auch das Kontaktformular aus, wenn Sie von uns innerhalb des nächsten Arbeitstags zurückgerufen werden möchten.
Ihr Rechtsanwalt Hendrik Jürgens
Versteckte Mängel nach Hauskauf entdeckt - arglistige Täuschung
Mangelrechte beim Hauskauf geltend zu machen ist oftmals im Kaufvertrag ausgeschlossen. Hier hilft jedoch die gesetzliche Regelung des § 444 BGB weiter. Auf eine Vereinbarung durch welche die Rechte des Käufers ausgeschlossen werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Sie wurden arglistig getäuscht, wenn Ihr Verkäufer den vorliegenden Sachmangel kannte und diesen Ihnen bewusst nicht mitteilte, damit der Abschluss des Kaufvertrags mit dem vereinbarten Inhalt nicht gefährdet ist. Dabei muss der Verkäufer sogar offenlegen, wenn er einen Mangel lediglich für möglich hält.
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben
Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, können wir Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.
So kommen Sie zu Ihrem Recht
01 Kontakt
Treten Sie mit uns über das
Telefon, per
E-Mail oder unser
Formular
in Kontakt.
02 Erstgespräch
Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Hendrik Jürgens ein kostenloses Erstgespräch, in welchem er ihnen eine erste Rückmeldung gibt.
03 Mandant
Erst, wenn Sie sich dazu Entschieden haben, dass wir Sie vertreten und beraten dürfen, kommt es zu einem Mandat.
Fall kostenlos prüfen lassen
Für eine schnelle, kostenlose Prüfung füllen Sie jetzt unser Formular aus!
Unsere Versprechen für Sie:
- Keine Kosten für das Erstgespräch
- Alle Felder optional
- Ihre Daten werden nur für das Erstgerpäch genutzt (keine Mailingliste!)
- Durch die Beantwortung aller Fragen gewährleisten Sie eine umfassende Prüfung
- garantierte Kontaktaufnahme für einen Telefontermin, wenn Sie Ihren Namen und Telefonnummer hinterlassen
- Datenschutzrichtlinie
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Wie wir Ihre Rechte geltend machen:
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