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Feuchtigkeit im Keller nach Hauskauf entdeckt.

Hendrik Jürgens • Nov. 05, 2021

Ist ein feuchter Keller offenbarungspflichtig und das Verschweigen des Mangels Arglist?

Feuchter Keller Arglist
Der BGH hatte in einem Urteil unter dem 19.01.2018 zu entscheiden, ob eine arglistige Täuschung vorliegt, wenn der Anschein eines trockenen Kellers erweckt wird. In dem Fall wurde im Maklerexposé ausdrücklich auf die Trockenheit des Kellers hingewiesen und auch bei der Besichtigung des Hauses wurde durch einen frisch gestrichenen Keller der Anschein erweckt, dass
der Keller tatsächlich trocken ist. Später stellte sich der feuchte Zustand des Kellers durch deutlich auftretende Feuchtigkeitsflecken heraus. (vgl. BGH, Urteil vom 19.1.2018 – V ZR 256/16)

Zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten darf, zählen auch Angaben in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer selbst erstelltes Exposé oder um ein Maklerexposé handelt. Somit darf man als Käufer grundsätzlich auf Angaben im Exposé vertrauen.

1. Was ist ein Mangel der Beschaffenheit?

Eine Immobilie ist mangelhaft, wenn sie gem. § 434 Abs. 1 BGB bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist. Wurde die Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart, ist die Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn sie sich nicht durch das Aufweisen einer Beschaffenheit von Sachen gleicher Art für die gewöhnliche Verwendung eignet.

2. Gewährleistungsausschluss

Häufig fühlen Sie sich als Käufer einer gebrauchten Immobilie hilflos, da im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Ein Haftungsausschluss für Sachmängel umfasst nämlich auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass sich der Verkäufer nicht auf den Haftungsausschluss berufen kann, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Demnach kann der Käufer beim arglistigen Verschweigen seitens des Verkäufers seine Ansprüche geltend machen.

3. Was ist arglistiges Verschweigen?

Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Grundsätzlich besteht in dem Hinweis über einen trockenen Keller keine arglistige Täuschung, da das Tatbestandsmerkmal Arglist eng auszulegen ist. Bei einem Gebäude, welches in den 1950er Jahren oder früher errichtet worden ist, ist eine leichte Feuchtigkeit im Keller typisch und regelmäßig anzutreffen.


Wenn aber die Kellerwände vor der Besichtigung absichtlich weiß gestrichen werden, also eine „Verkaufslackierung“ angebracht wird, liegt eine arglistige Täuschung vor. Wurde bei Ihnen durch eine frische Lackierung oder anderen Tricks der falsche Eindruck eines trockenen Kellers oder generell das Nichtvorliegen von Feuchtigkeitsschäden erweckt, wurden Sie in aller Regel arglistig getäuscht. In einem solchen Fall dürfen Sie auf den trockenen Zustand vertrauen. Insbesondere liegt eine arglistige Täuschung vor, sobald Sie als Käufer den Verkäufer bezüglich der Beschaffenheit ansprechen und bei der Besichtigung eine Vergewisserung über den trockenen Zustand einfordern und erhalten.

4. Was sind Ihre Rechte?

Sobald Sie arglistig über die Beschaffenheit der gebrauchten Immobilie getäuscht wurden, haben Sie eine Bandbreite von Ansprüchen gegen den Verkäufer. Deshalb kontaktieren Sie uns gerne. Durch eine Vielzahl von aufgetretenen Fällen im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung sind wir in diesem Bereich mit sehr viel Erfahrung und bezüglich der Bearbeitung mit viel Routine ausgestattet. Wir stehen Ihnen daher gerne für die effektive und zielorientierte Erreichung Ihrer Ansprüche zur Verfügung. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Baurecht wird die Bearbeitung Ihres Falles abgerundet. Uns sind sämtliche Mängel von vertuschten Feuchtigkeitsschäden, über fehlende Baugenehmigungen bis hin zu selbst durchgeführten, baurechtlich nicht fachgerechten Umbauten bekannt. Somit sind wir für Sie da, um Streitigkeiten mit Ihrem Verkäufer effektiv zu bearbeiten und Ihre anfallenden Ansprüche, welche die Rückabwicklung des Kaufvertrags, eine Kaufpreisminderung oder auch das Aufkommen für Schadensersatz seitens des Verkäufers beinhalten können, geltend zu machen.

Anwalt Immobilienrecht Hendrik Jürgens

Rechtsanwalt Hendrik Jürgens

  • 2005 Staatsexamen an der Universität in Bremen
  • 2006 - 2008 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen
  • 2008 2. Staatsexamen
  • 2008 Zulassung zum Rechtsanwalt und Gründung der Kanzlei Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. Schwerpunkte: Immobilienrecht, Bau- und Architektenrecht und Kaufrecht für Pferde.
  • Seit 2017 zudem Zwangsverwalter in Bremen und Bremerhaven

Gerne stehe ich Ihnen in allen Fragen des Immobilienrechts zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihr Anliegen vorab zu klären.

0421-22384523  | juergens@juergens-mehrtens.de

Arglistige Täuschung des Grundstücksverkäufers: Verschweigen  bei negativer Bodenbegutachtung
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Anfechtung eines Hauskaufvertrags wegen verschwiegener Asbestbelastung
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Der BGH entscheidet über Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Immobilienkauf: Fall V ZR 186/18
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Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs und zeigt, dass bei arglistiger Täuschung und Sachmängeln die Verkäufer haftbar gemacht werden können, auch nach dem Vertragsabschluss. Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Grundgesetzes (GG) regeln die Verletzung des rechtlichen Gehörs und die Haftung bei arglistiger Täuschung bei Immobiliengeschäften. Es ist ratsam, im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten rund um Immobiliengeschäfte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu wahren und gegebenenfalls durchzusetzen.
 Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen: Schadensersatzansprüche und Grunderwerbssteuer
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Arglistiges Verschweigen im Grundstückskaufvertrag: LG Kleve entscheidet über Schadenersatzforderung
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Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages
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Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass die Kläger Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages haben, da die Beklagte arglistig falsche Angaben zum Baujahr gemacht hat. Der Rücktritt vom Vertrag wurde als gerechtfertigt angesehen, auch trotz baulicher Maßnahmen am Gebäude. Die Beklagte wurde zur Zahlung des Kaufpreises, zur Eigentumsübertragung im Grundbuch und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten verurteilt. Die Entscheidung basierte auf verschiedenen Beweismitteln und rechtlichen Grundlagen, darunter das BGB und die Zivilprozessordnung. Besonders entscheidend waren die Beschaffenheitsvereinbarung im Vertrag, das arglistige Verhalten des Vaters der Beklagten, das Ergebnis der Beweisaufnahme und der Annahmeverzug der Beklagten.
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von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
Der vorliegende Fall betrifft die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Beklagten bezüglich des Grundstücks in H.- R. im Rahmen eines Vergleichs zwischen den Parteien. Gemäß § 464 Abs. 1 BGB kann das Vorkaufsrecht durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Die Formvorschriften für den Kaufvertrag gelten hierbei nicht, daher ist keine notarielle Beurkundung erforderlich. Der Beklagte hat sein Vorkaufsrecht durch Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten wirksam ausgeübt, wobei zusätzliche Ausführungen wie die Bitte um Aufnahme der Ehefrau in den Vertrag, Auskunft über Belastungen und die Frage der Maklergebühr nicht als Bedingung zu werten sind.
Schadensersatz, Kaufvertrag, Eventualvorsatz, Sachmangel, Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
Die Zusammenfassung des Urteils des OLG Saarbrücken vom 21.02.2018 - 2 U 24/17 lautet wie folgt: Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz in Bezug auf das Vorliegen eines Mangels voraus. Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen. Der Verkäufer muss gemäß seinem Kenntnisstand aufklären und sein konkretes Wissen nicht zurückhalten. Der Käufer kann Rechte wegen eines Mangels geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Beklagte arglistig gehandelt hat, indem er falsche Angaben zur fachgerechten Ausführung der Abdichtung und Drainage gemacht hat. Dies führte zur Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz und zur Feststellung der Einstandspflicht für weitere Schäden. Der Kläger war berechtigt, den Kaufpreis wegen
Wann können Verkäufer vom Immobilienvertrag zurücktreten?
von Hendrik Jürgens 14 März, 2024
- Der Käufer gerät in Zahlungsverzug, wenn er den vereinbarten Kaufpreis nicht pünktlich zahlt. - Der Verkäufer kann Verzugszinsen verlangen und vom Kaufvertrag zurücktreten. - Der Verkäufer kann auch Schadenersatz verlangen, falls er durch den Zahlungsverzug einen Schaden erleidet. - Vor einem Rücktritt muss dem Käufer in der Regel eine angemessene Frist gesetzt werden, es sei denn, der Käufer verweigert die Zahlung endgültig und ernsthaft. - Der Käufer sollte vor Vertragsabschluss über die Bonität des Käufers informieren und im Vertrag eine Zwangsvollstreckungsklausel aufnehmen, um Zahlungsprobleme vorzubeugen. - Es ist ratsam, bei Problemen mit der Zahlung des Kaufpreises professionellen fachlichen Rat einzuholen.
Die Beklagten haben die Feuchtigkeitsschäden bestritten
14 März, 2024
1. Beim Verkauf einer Immobilie, die in einen Nachlass fällt, gelten für die Erben keine höheren Anforderungen als für andere Verkäufer. Sie haften nur bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. 2. Für die Feststellung von Arglist ist ein Maß an persönlicher Gewissheit erforderlich, welches Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen. 3. Die Berufung der Kläger wurde zurückgewiesen, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für Arglist der Beklagten festgestellt werden konnten.
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