Wenn nach dem Kauf eines Hauses Mängel auftreten, ist es wichtig, den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren. Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich offene, versteckte und arglistig verschwiegene Mängel. Offene Mängel können während einer Besichtigung festgestellt werden, zum Beispiel erhebliche Risse in der Fassade des Hauses, feuchte Stellen an den Wänden oder Dachschäden. Versteckte Mängel werden in der Regel erst später entdeckt. Zum Beispiel Schimmel im Gebäude, Feuchtigkeit im Keller, defekte Elektrik oder Heizung. Aus meiner Erfahrung als Immobilienanwalt ergeben sich oft Probleme mit fehlender Baugenehmigung für einen Wintergarten oder fehlender Bauanzeige für den Umbau des Dachgeschosses. Somit liegt ein erheblicher Mangel vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Qualität aufweist und für die vertragliche Verwendung ungeeignet ist. Eine wichtige Voraussetzung ist auch, dass der Verkäufer von dem versteckten Mangel wusste, ihn aber arglistig verschwiegen hat.
Was gilt als versteckter Mängel beim Hauskauf?
Aus meiner Praxis als Rechtsanwalt für immobilienkauf werden versteckte Mängel in den meisten Fällen entdeckt, wenn eine ältere Immobilie gekauft wird. Zum Beispiel tritt häufig Asbest in Baumaterialien auf oder es gibt einen Befall von Schädlingen. Dies wird durch die Verwendung veralteter Bautechniken verursacht. Manchmal wissen die Eigentümer tatsächlich nicht, dass das Haus von Insekten oder Nagetieren befallen ist. In meiner Praxis sind auch Fälle aufgetreten, in denen versteckte Mängel beim Verkauf des Hauses von den Erben entdeckt wurden. Daher gibt es viele rechtliche Feinheiten und einen individuellen Ansatz für jeden Fall.
Was ist ein versteckter Mängel Beispiel?
Ein versteckter Mangel ist beispielsweise eine Schädigung, die im Inneren eines Gebäudes verborgen ist und zur Bildung von Schimmel führt. Dieser Mangel ist für potenzielle Käufer nicht erkennbar, kann aber erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Es ist auch wichtig, dass der Verkäufer bei Veräußerung von Immobilien vorsätzlich betrügerische Absichten hat, indem er bei Verkauf von Immobilien betrügerisch vorgeht. Das heißt, er absichtlich Mängel vor Ihnen verbirgt. Zum Beispiel stellte sich nach dem Kauf eines Hauses heraus, dass die Wände im Keller feucht sind. Dies konnte jedoch bei der Besichtigung der Immobilie nicht festgestellt werden, da sich im Keller die Sachen des Verkäufers befanden. Der Makler und der Verkäufer versicherten Ihnen jedoch, dass das Haus keine Feuchtigkeitsprobleme hat. Möglicherweise hat Sie dann ein Nachbar informiert, dass der frühere Besitzer bereits einen Fachmann zur Beseitigung der Feuchtigkeit im Keller beauftragt hatte. Doch wahrscheinlich hat er nur die Rechnung für die Entfernung der Feuchtigkeit erhalten und beschlossen, dass es billiger wäre, das Haus zu verkaufen und die Feuchtigkeit im Keller betrügerisch zu verbergen. Eine ähnliche Situation kann auch bei feuchten Bereichen im Haus auftreten, Schäden am Haus durch Wasser in der Vergangenheit oder Schäden am Haus durch Feuer. Wörter für Google-Suche: versteckte Mängel beim Hauskauf, betrügerische Machenschaften Immobilienverkauf.
Was sind Sachmängel beim Hausverkauf?
Sachmängel beim Hausverkauf sind Mängel, die das Haus in seiner Substanz beeinträchtigen und daher einen Wertverlust zur Folge haben. Das können zum Beispiel undichte Dächer, feuchte Wände oder Schimmelbefall sein.