Was sind Mängel?
Mängel sind Zustände, die von den im Vertrag festgelegten Bedingungen abweichen. Der Verkäufer ist verantwortlich für die vertragsgemäße Übergabe des Hauses. Die Beweislast liegt beim Käufer. Wenn Sie ein Haus mit bekannten Mängeln kaufen, ist der Verkäufer von Gewährleistungsverpflichtungen befreit.
Was bedeutet ein Gewährleistungsausschluss?
Ein Gewährleistungsausschluss bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Mängel an der Immobilie haftet. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verkäufer die Mängel nicht arglistig verschwiegen hat. Das gilt, wenn er den Käufer nicht arglistig in die Irre und getäuscht hat. Ein Beispiel: Der Verkäufer hat ein Haus verkauft, in dem es in der Vergangenheit gebrannt hat und das teilweise repariert wurde. Der Verkäufer hat den Käufer nicht über diesen Mangel informiert. Solche Mängel sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen, es sei denn, das Innere des Hauses wird demontiert. Daher wird dieser Mangel als versteckt betrachtet.
Welche Mängel können trotz Gewährleistungsausschluss geltend gemacht werden?
Trotz eines Gewährleistungsausschlusses können bestimmte Mängel geltend gemacht werden, wie zum Beispiel verdeckte Mängel, baujahrtypische Mängel oder arglistig verschwiegene Mängel. In diesen Fällen kann der Käufer seine Rechte durchsetzen.
In welcher Höhe kann der Kaufpreis bei einem Mangel gemindert werden?
Bei einem Mangel an der erworbenen Immobilie kann der Käufer den Kaufpreis mindern, also herabsetzen. Die Höhe der Minderung hängt von der Schwere des Mangels ab und sollte in angemessener Höhe erfolgen.
Tipps für den Hauskauf
Achten Sie auf der Grundlage der Befragung eines Immobilienanwalts besonders darauf:
1. Verfügbarkeit einer Baugenehmigung. Prüfen Sie sorgfältig, ob alle in der Genehmigung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Die Wohnfläche in den Bauunterlagen.
3. Das Baujahr in den Baudokumenten.
4. Das Vorhandensein von Mängeln im Haus, wie z. B. Feuchtigkeit im Keller, feuchte Wände, Schimmel, erfordert zusätzliche Untersuchungen mit Hilfe eines Sachverständigen.
5. Das Auftreten fremder Gerüche oder Geräusche erfordert eine zusätzliche Untersuchung des Hauses mit Hilfe eines Sachverständigen. Das Vorhandensein von Ratten, Insekten oder deren Spuren wird als Sachmangel des Hauses betrachtet.
6. Defekte im Dach des Hauses müssen sorgfältig untersucht werden. Undichte Dächer oder veraltete Dachkonstruktionen sind ein typischer Mangel beim Kauf eines Hauses.
8. Das Vorhandensein früherer Schäden am Haus oder an der Wohnung, wie Wasser-, Brand-, Schimmel-, Hochwasser- oder Sturmschäden, gilt als Sachmangel, der den Kaufpreis des Hauses mindert.
9. Fragen an den Verkäufer sollten im Voraus und sorgfältig geplant werden. Sie müssen alles ermitteln, was dazu führen könnte, dass Sie den Immobilienkaufvertrag kündigen und Ihr Geld zurückbekommen wollen. Sie werden die Zeit und die Mühe, die Sie aufgewendet haben, niemals zurückbekommen, auch nicht mit Hilfe eines erfahrenen Immobilienanwalts.