Das interne Elektrosystem sollte die Verwendung herkömmlicher Haushaltsgeräte ermöglichen und den minimalen Standards entsprechen, auf die der Käufer prinzipiell zählen kann. Wenn nichts anderes im Kaufvertrag für Immobilien besprochen wurde. Natürlich ist der Zustand der Elektroinstallation bei normaler Inspektion aufgrund ihres verborgenen Charakters nicht sichtbar. Daher ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer auf Anfrage bekannte Informationen zur Verfügung zu stellen, und der Käufer sollte entsprechende Fragen zum Zustand der Elektrik im Haus stellen.
Brandgefahr bei veralteter Elektroinstallation: Alte Häuser haben oft veraltete Elektroinstallationen, die Sicherheitsrisiken bergen.
Bei mangelhafter Kaufsache hat der Käufer Rechte aus § 437 BGB, wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz.
Ein Haftungsausschluss im Vertrag kann unter bestimmten Umständen unwirksam sein, z.B. bei arglistigem Verschweigen oder Übernahme einer Garantie.
Der Käufer trägt die Beweislast für arglistiges Verschweigen oder Garantieübernahme.
Die Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss oder grobe Fahrlässigkeit kann die Rechte des Käufers einschränken.
Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und vergebliche Aufwendungen verjähren nach § 438 BGB in zwei Jahren.
Die wichtigsten Beschwerden der Käufer von Wohnungen oder Häusern aus meiner Praxis betrafen folgende Mängel: versteckte Mängel Hauskauf Elektro Installation, fehlerhafte Elektroinstallation wer haftet?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2015 - I-21 U 93/14
Der Fall OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2015 - I-21 U 93/14, behandelt die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages aufgrund von Mängeln und arglistigem Verschweigen. Die Klägerin und ihr Ehemann hatten ein Haus mit verschiedenen Mängeln erworben, darunter Feuchtigkeitserscheinungen, falsche Elektrik und Korrosion. Sie traten vom Vertrag zurück und forderten den Kaufpreis zurück. Das Landgericht wies die Klage ab, da die Pflichtverletzungen der Verkäufer nicht erheblich genug waren und kein arglistiges Verschweigen vorlag.
Im Berufungsverfahren argumentierte die Klägerin, dass die Mängel erheblich waren und dass die Verkäufer den Mangelhaftigkeit des Hauses arglistig verschwiegen hatten. Sie behaupteten auch, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung über die Lärmbelastung durch Flugzeuge bestünde. Die Beklagten bestritten dies und verwiesen auf den Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag.
Das OLG Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es stellte fest, dass die Mängel nicht erheblich genug waren, um einen Rücktritt vom Vertrag zu rechtfertigen, und dass kein arglistiges Verschweigen seitens der Verkäufer vorlag. Die behauptete Beschaffenheitsvereinbarung über den Fluglärm konnte nicht nachgewiesen werden.
In Anbetracht der Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erheblichkeitsschwelle gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB sowie bezüglich der Frage nach einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags hat. Die Mängel am Objekt und die behauptete Lärmbelastung durch Fluglärm reichen nicht aus, um eine erhebliche Pflichtverletzung seitens der Beklagten oder einen arglistigen Sachmangel nachzuweisen. Darüber hinaus konnte die Klägerin auch keinen Bereicherungsanspruch geltend machen. Daher werden die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und die Kosten des Verfahrens werden ihr auferlegt. Das Urteil des Landgerichts, das die Klage bereits abgewiesen hat, bleibt bestehen. Die Revision wird nicht zugelassen.
In diesem Fall war der Anspruch der Klägerin nicht erfolgreich, da das Gericht entschied, dass die Mängel am Haus nicht erheblich genug waren, um einen Rücktritt vom Vertrag zu rechtfertigen. Zudem konnte die Klägerin nicht nachweisen, dass die Verkäufer den Mangelhaftigkeit des Hauses arglistig verschwiegen hatten oder dass eine Beschaffenheitsvereinbarung über den Fluglärm bestand.
Daher wurde die Klage abgewiesen und die Klägerin musste die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Dies zeigt, dass es wichtig ist, klare Beweise für Mängel und arglistiges Verhalten vorzulegen, um einen erfolgreichen Anspruch zu haben.