- Schimmelbefall. Wenn ein Haus nicht richtig isoliert ist, können sich zwischen verschiedenen Bauteilen und Bereichen Wärmebrücken bilden. Dies kann zur Bildung von Feuchtigkeit und Kondenswasser führen, was wiederum das Wachstum von Schimmel fördert.
-Wasserschaden. Die möglichen Ursachen eines Wasserschadens sind vielfältig. Dazu gehören etwa :
* Rohrbruch, zum Beispiel durch Bauarbeiten, Rost oder Frost.
*Korrosion von Material wie Dichtungen und Schläuchen
*Löcher im Mauerwerk oder Dach, durch die von außen Regen eindringt
*Fehler bei technischen Geräten wie Waschmaschine, Spülmaschine oder Boiler
*Wetterereignisse wie Hochwasser oder Starkregen eine übergelaufene Badewanne
- Feuchtigkeit im Keller. Vor allem in älteren Gebäuden kann marodes Mauerwerk die Ursache für Feuchtigkeitsschäden im Keller sein. Eine fehlende oder beschädigte Kellerabdichtung bietet dem Mauerwerk keinen oder nur unzureichenden Schutz gegen seitlich eindringendes Wasser aus dem Erdreich. Je nach Witterung kann Wasser aus feuchtem Boden, Sickerwasser oder Druckwasser in das Mauerwerk eindringen.
- Hausbockbefall im Dachgeschoss. Ein Hausbockbefall ist eine ernst zu nehmende Angelegenheit. Denn bei einem hohen Fraß schaden können tragende Balken brüchig werden und die Stabilität eines Gebäudes ist nicht mehr gegeben. Deshalb gilt: Schau nicht weg, sobald du den Verdacht auf einen Befall durch den Hausbock vermutest.
- Undichtes oder vermodertes Dach / Dachstuhl: Ist ein Dach undicht, sind die Stellen, an denen Wasser eindringt, selbst vom Fachmann oft nicht leicht zu finden. Je nachdem, wie dick die Dämmung ist, wird ein Leck möglicherweise erst dann entdeckt, wenn es bereits ernsthafte Schäden angerichtet hat.
- Altlasten (beispielsweise ein vergrabener Öltank im Garten). "Der Verkäufer eines Grundstücks ist verpflichtet, den Käufer darüber zu unterrichten, dass sich im Boden große Erdtanks für Benzin und Heizöl befinden, welche die Grundstücksnutzung behindern können. Versichert der Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrag, ihm seien verborgene Mängel nicht bekannt, handelt er arglistig, wenn er die Geschäftsakten nicht vorher nach etwaigen baulichen Altlasten durchsucht hat." OLG Nürnberg vom 02.02.2005 6 U 3751/03
- Hausschwamm. Der Befall mit Echtem Hausschwamm ist in einigen Bundesländern meldepflichtig. Er ist ein schwerer Baumangel nach BGB. Nach DIN 68800, Teil 4 (Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten) sind der Befall und der Umfang des Befalls durch einen Sachkundigen festzustellen (Anfertigen eines holzschutztechnischen Untersuchungsberichts). In der Regel werden durch solche Sachkundigen auch Sanierungsvorschläge erarbeitet.
-Verdeckte Risse im Putz oder in der Hauswand. Meist sind es eben doch die Schäden durch Wasserbelastung, die das Mauerwerk in Mitleidenschaft ziehen. Das Gefahrenpotential von Mauerrissen hängt unter anderem von seiner Breite und Tiefe sowie seinem Verlauf im Mauerwerk ab. Beauftragen Sie im Zweifelsfall immer einen Experten mit der Begutachtung, um Unklarheiten auszuräumen.
-Ungezieferbefall. Die Kammerjägerkosten sind schnell im mittleren dreistelligen Bereich. Eigenheimbewohner bezahlen die Kosten selbst .
-Holzschutzmittel und sonstige Umweltgifte.
-Asbestbelastung.
-Alte Elektroinstallationen.
-Schlechte Wärmedämmung.
-Defekte Heizungsanlage.
"Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“ § 433 Absatz 1 Satz 2 BGB.